Estlands e-Residency-Programm hat eine Reihe geplanter Änderungen an Antragsgebühren, Steuersätzen und Zulassungskriterien vorgestellt, die Teil eines umfassenderen Pakets wirtschaftlicher Maßnahmen sind, mit denen die finanzielle Widerstandsfähigkeit und die Sicherheitsinfrastruktur des Landes gestärkt werden sollen. Diese Änderungen, die bereits im Januar 2025 in Kraft treten, werden sich auf derzeitige und künftige E-Residenten sowie auf estnische Bürger, Einwohner und Unternehmen auswirken.
Mit den neuen Maßnahmen werden Anpassungen der Antragsgebühren, der Körperschafts- und Einkommenssteuersätze sowie strengere Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Antragsteller aus bestimmten Ländern eingeführt. Die Änderungen, die in Abstimmung mit estnischen Regierungsstellen entwickelt wurden, zielen darauf ab, die langfristige Nachhaltigkeit des Programms zu gewährleisten und das digitale und wirtschaftliche Umfeld Estlands zu schützen.
Wichtige Änderungen für 2025
Erhöhung der staatlichen Abgaben
Ab dem 1. Januar 2025 wird die staatliche Gebühr für die Beantragung oder Verlängerung einer e-Residency-Karte auf 150 € steigen. Für Antragsteller, die ihren Antrag bis zum 31. Dezember 2024 stellen, gelten weiterhin die derzeitigen Sätze von 100 EUR (Estland Pickup) bzw. 120 EUR (estnische Botschaften).
Nach dem estnischen Gesetz über staatliche Gebühren werden mit den staatlichen Gebühren wesentliche Verwaltungsdienste unterstützt und die Kosten gerecht auf die Nutzer verteilt. Die Erhöhung der Gebühren für die elektronische Aufenthaltsgenehmigung spiegelt die steigenden Betriebskosten in Bereichen wie der Antragsbearbeitung, den Zuverlässigkeitsüberprüfungen und der Ausstellung von Personalausweisen wider und steht im Einklang mit den allgemeinen Änderungen der Gebühren für Ausweisdokumente für estnische Bürger.
Steueränderungen für e-Residents und Unternehmen
Estland führt mit Wirkung vom Januar 2025 mehrere Steueränderungen ein:
- Körperschaftssteuer: Die Steuer auf ausgeschüttete Gewinne wird auf 22/78 angehoben, wobei der Vorzugssatz von 14/86 schrittweise abgeschafft wird.
- Persönliche Einkommensteuer: Der persönliche Einkommensteuersatz wird im Januar 2025 von 20% auf 22% und im Januar 2026 zusätzlich auf 24% steigen, wovon in Estland ansässige Personen und Vorstandsmitglieder von in Estland ansässigen Unternehmen betroffen sind.
- Sicherheitssteuerpaket: Ab 2026 wird eine neue Steuer von 2% auf Unternehmensgewinne und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 2% (auf 24%) in Kraft treten. Diese vorübergehenden Maßnahmen, die bis 2028 gelten, werden Estlands Beiträge zur europäischen Sicherheitsinfrastruktur unterstützen und die Widerstandsfähigkeit der estnischen Wirtschaft gewährleisten.
Diese Aktualisierungen spiegeln das Ziel Estlands wider, sowohl die wirtschaftliche Nachhaltigkeit als auch die Sicherheit in der gesamten Unternehmenslandschaft zu verbessern, und betreffen alle steuerpflichtigen Unternehmen, einschließlich der elektronisch ansässigen Unternehmen.
Anwendungsbeschränkungen für bestimmte Länder
In einem weiteren Schritt zur Erhöhung der Sicherheit hat das estnische Innenministerium Beschränkungen für e-Residency-Anträge aus Ländern ohne bilaterale Sicherheits- und Strafverfolgungsabkommen vorgeschlagen. Diese Beschränkungen sollen die Risiken im Zusammenhang mit der Aufnahme von Antragstellern aus Hochrisikoländern mindern und sehen Ausnahmen für Personen vor, die bestimmte Kriterien erfüllen, z. B. eine Aufenthaltsgenehmigung für den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen oder aktiv an estnischen Wirtschaftstätigkeiten beteiligt sind.
Diese Beschränkungen sind Teil der laufenden Bemühungen, eine sichere und transparente Plattform für E-Residenten aufrechtzuerhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass Estland ein vertrauenswürdiger Standort für Ferngeschäfte bleibt.
Blick in die Zukunft: Mobile e-Residency bis 2027
Im Rahmen dieser Anpassungen unternimmt Estland auch Schritte in Richtung Innovation innerhalb des e-Residency-Programms. Bis 2027 plant die Regierung die Einführung einer mobilen biometrischen Datenerfassung für die e-Residency, die es Unternehmern erleichtern soll, ihre e-Residency-Ausweise aus der Ferne zu beantragen und zu erneuern. Die mobilfunkgestützte Lösung, die sich derzeit in der Anfangsphase befindet, wird eine sichere digitale Verifizierung beinhalten und die Grundlage für Estlands Rolle in der EU-Initiative für die digitale Brieftasche bilden.
Mit diesen Entwicklungen bekräftigt Estland sein Engagement für ein sicheres und zugängliches Geschäftsumfeld für Unternehmer weltweit. Weitere Updates zu diesen Änderungen und zusätzliche Einblicke werden über den e-Residency-Newsletter und den Blog verfügbar sein.
Denjenigen, die eine baldige Beantragung oder Verlängerung ihrer e-Residency in Erwägung ziehen, empfiehlt das e-Residency-Team zu handeln, bevor die neue staatliche Gebührenerhöhung am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.